ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz sind die Angabe personenbezogener Daten, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer obligatorisch. Sie können Ihr Recht auf Auskunft und Berichtigung über unsere Dienste ausüben. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, dürfen die Daten zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden. Gîte – Allgemeine und Besondere Verkaufsbedingungen – Direktvermietung
Artikel 1: Dieser Saisonmietvertrag gilt ausschließlich für möblierte Touristenunterkünfte.
Artikel 2: Aufenthaltsdauer: Der Mieter akzeptiert die Bedingungen dieses befristeten Vertrags und hat nach Ablauf des Aufenthalts keinen Anspruch auf Verbleib in der Unterkunft.
Artikel 3: Vertragsabschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrags überwiesen hat.
Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unter keinen Umständen Dritten, ob natürlichen oder juristischen Personen, auch nur teilweise, zugutekommen.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters führen, wobei die Mieteinnahmen dauerhaft beim Vermieter verbleiben.
Artikel 4: Stornierung durch den Mieter
a) Stornierung vor Anreise: Die Anzahlung bleibt Eigentum des Vermieters.
Der Vermieter kann den Restbetrag des Aufenthalts verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
Reagiert der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Anreisedatum, wird dieser Vertrag ungültig und der Vermieter kann über die Unterkunft verfügen. Die Anzahlung bleibt ebenfalls Eigentum des Vermieters, der den Restbetrag des Mietpreises verlangen wird.
b) Bei einer Verkürzung des Aufenthalts bleibt der Mietpreis Eigentum des Vermieters. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 5: Der Gast kann seine Reservierung bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise muss der Gast den vollen Buchungsbetrag bezahlen.
Artikel 6: Ankunft: Bei verspäteter Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
Artikel 7: Restzahlung: Der Restbetrag ist bei Bezug der Unterkunft zu entrichten.
Artikel 8: Inventar: Bei Ankunft und Abreise kann ein Inventar gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Vermieter oder dessen Vertreter unterzeichnet werden. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle von Streitigkeiten bezüglich des Inventars.
Die Sauberkeit der Unterkunft bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken.
Die Reinigungsgebühren sind im Gesamtbetrag enthalten.
Artikel 9: Kaution.
Bei Ankunft des Mieters verlangt der Vermieter eine Kaution in Höhe von 300 € in Form einer Vorautorisierung der Kreditkarte des Mieters. Vorautorisierungen werden am Tag des Check-ins gesperrt und spätestens 30 Tage nach dem Check-in automatisch freigegeben.
Nach der Erstellung des gemeinsamen Abreiseprotokolls wird diese Kaution abzüglich der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zurückerstattet, falls Schäden festgestellt werden.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem geplanten Datum), die die Erstellung des Inventars am Abreisetag des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Vermieter innerhalb einer Woche zurückerstattet, sofern keine Schäden oder fehlende Gegenstände festgestellt werden.
Artikel 10: Nutzung der Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Ruhe der Mietwohnung zu gewährleisten und sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Unterkunft jederzeit zu betreten, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Artikel 11: Kapazität: Dieser Vertrag gilt für eine maximale Kapazität von 10 Personen. Übersteigt die Anzahl der Mieter die Kapazität, kann der Vermieter zusätzliche Gäste ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrags erfolgt daher auf Initiative des Kunden.
Artikel 12: Haustiere: Dieser Vertrag legt fest, dass der Mieter mit einem Haustier übernachten darf, mit Ausnahme der Ferienhäuser Cigognes und Marchands. Der Mieter verpflichtet sich, sein Haustier nicht allein in der Unterkunft zu lassen, die Ruhe der Nachbarn zu wahren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in den dafür vorgesehenen öffentlichen Bereichen zu erleichtern.
Artikel 13: Versicherung: Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verhalten entstehen. Er ist verpflichtet, gegen diese verschiedenen Risiken durch eine Resort-Versicherung versichert zu sein.
Artikel 14: Streitigkeiten: Beschwerden bezüglich des Inventars und des Zustands der Beschreibung während der Mietzeit müssen innerhalb von 3 Tagen nach Betreten der Unterkunft bei der KLASSIFIZIERUNGSORGANISATION eingereicht werden. Alle anderen Beschwerden
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz sind die Angabe personenbezogener Daten, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer obligatorisch. Sie können Ihr Recht auf Auskunft und Berichtigung über unsere Dienste ausüben. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, dürfen die Daten zu kommerziellen Zwecken weitergegeben werden. Gîte – Allgemeine und Besondere Verkaufsbedingungen – Direktvermietung
Artikel 1: Dieser Saisonmietvertrag gilt ausschließlich für möblierte Touristenunterkünfte.
Artikel 2: Aufenthaltsdauer: Der Mieter akzeptiert die Bedingungen dieses befristeten Vertrags und hat nach Ablauf des Aufenthalts keinen Anspruch auf Verbleib in der Unterkunft.
Artikel 3: Vertragsabschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietbetrags überwiesen hat.
Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unter keinen Umständen Dritten, ob natürlichen oder juristischen Personen, auch nur teilweise, zugutekommen.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters führen, wobei die Mieteinnahmen dauerhaft beim Vermieter verbleiben.
Artikel 4: Stornierung durch den Mieter
a) Stornierung vor Anreise: Die Anzahlung bleibt Eigentum des Vermieters.
Der Vermieter kann den Restbetrag des Aufenthalts verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum erfolgt.
Reagiert der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Anreisedatum, wird dieser Vertrag ungültig und der Vermieter kann über die Unterkunft verfügen. Die Anzahlung bleibt ebenfalls Eigentum des Vermieters, der den Restbetrag des Mietpreises verlangen wird.
b) Bei einer Verkürzung des Aufenthalts bleibt der Mietpreis Eigentum des Vermieters. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 5: Der Gast kann seine Reservierung bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise muss der Gast den vollen Buchungsbetrag bezahlen.
Artikel 6: Ankunft: Bei verspäteter Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
Artikel 7: Restzahlung: Der Restbetrag ist bei Bezug der Unterkunft zu entrichten.
Artikel 8: Inventar: Bei Ankunft und Abreise kann ein Inventar gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Vermieter oder dessen Vertreter unterzeichnet werden. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle von Streitigkeiten bezüglich des Inventars.
Die Sauberkeit der Unterkunft bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken.
Die Reinigungsgebühren sind im Gesamtbetrag enthalten.
Artikel 9: Kaution.
Bei Ankunft des Mieters verlangt der Vermieter eine Kaution in Höhe von 300 € in Form einer Vorautorisierung der Kreditkarte des Mieters. Vorautorisierungen werden am Tag des Check-ins gesperrt und spätestens 30 Tage nach dem Check-in automatisch freigegeben.
Nach der Erstellung des gemeinsamen Abreiseprotokolls wird diese Kaution abzüglich der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zurückerstattet, falls Schäden festgestellt werden.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem geplanten Datum), die die Erstellung des Inventars am Abreisetag des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Vermieter innerhalb einer Woche zurückerstattet, sofern keine Schäden oder fehlende Gegenstände festgestellt werden.
Artikel 10: Nutzung der Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Ruhe der Mietwohnung zu gewährleisten und sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Unterkunft jederzeit zu betreten, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Artikel 11: Kapazität: Dieser Vertrag gilt für eine maximale Kapazität von 10 Personen. Übersteigt die Anzahl der Mieter die Kapazität, kann der Vermieter zusätzliche Gäste ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrags erfolgt daher auf Initiative des Kunden.
Artikel 12: Haustiere: Dieser Vertrag legt fest, dass der Mieter mit einem Haustier übernachten darf, mit Ausnahme der Ferienhäuser Cigognes und Marchands. Der Mieter verpflichtet sich, sein Haustier nicht allein in der Unterkunft zu lassen, die Ruhe der Nachbarn zu wahren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in den dafür vorgesehenen öffentlichen Bereichen zu erleichtern.
Artikel 13: Versicherung: Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verhalten entstehen. Er ist verpflichtet, gegen diese verschiedenen Risiken durch eine Resort-Versicherung versichert zu sein.
Artikel 14: Streitigkeiten: Beschwerden bezüglich des Inventars und des Zustands der Beschreibung während der Mietzeit müssen innerhalb von 3 Tagen nach Betreten der Unterkunft bei der KLASSIFIZIERUNGSORGANISATION eingereicht werden. Alle anderen Beschwerden